Política de accesibilidad
Fons Marí Náutic ist bestrebt, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors oder von Entwicklungen, die von der Europäischen Union finanziert werden, barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.fonsmari.com/, mit Ausnahme eingebetteter Inhalte von anderen Domains.
Konformitätsstatus
Diese Website erfüllt die Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 nur teilweise. Die unten aufgeführten Aspekte erfüllen die Anforderungen nicht.
Nicht zugängliche Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Nichtkonformität:
- Für einige Bilder ist möglicherweise keine oder keine korrekte Alternative implementiert – Anforderung 9.1.1.1 Nicht-textuelle Inhalte UNE-EN 301549:2022
- Header-Elemente sind möglicherweise fehlerhaft implementiert oder weisen eine falsche logische Reihenfolge auf – Anforderung 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen UNE-EN 301549:2022
- Auf einigen Seiten weisen manche Elemente möglicherweise nicht genügend Kontrast auf – Anforderung 9.1.4.3 Kontrast UNE-EN 301549:2022
- Für einige Links ist möglicherweise keine korrekt definierte Funktion oder kein korrekt definierter Zweck – Anforderung 9.2.4.4 Zweck von Links UNE-EN 301549:2022Die Website bietet kein alternatives Navigationssystem zum Menü – Anforderung 9.2.4.5 Mehrere Pfade der UNE-EN 301549:2022
Es können Elemente anderer Systeme oder Websites vorhanden sein, deren Funktion nicht ausreichend definiert ist – Anforderung 9.4.1.2 Name, Funktion und Wert der UNE-EN 301549:2022
Auf einigen Webseiten können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten.
Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
Der Inhalt fällt nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften.
Es können Office-Dokumente im PDF- oder anderen Formaten vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.
Es können Inhalte Dritter vorhanden sein, die nicht von dieser Einheit erstellt oder kontrolliert wurden, wie z. B. Office-Dokumente verschiedener Organisationen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.
Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2026 erstellt.
Sie basiert auf einer externen Selbsteinschätzung des Unternehmens Tu Web Accessible.
Diese Erklärung wurde im Rahmen einer externen Selbsteinschätzung erstellt. Letzte Überprüfung der Erklärung: 15. Juni 2026.
Anmerkungen und Kontaktinformationen
Sie können Mitteilungen zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a) des Königlichen Dekrets 1112/2018) einreichen, z. B.:
- Meldung möglicher Nichteinhaltung der Anforderungen durch diese Website.
- Meldung sonstiger Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte.
- Sonstige Anfragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website können Sie über das folgende Kontaktformular senden.
Sie können Folgendes einreichen:
- Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018
- Eine Anfrage zu barrierefreien Informationen über:
- Inhalte, die ist vom Anwendungsbereich des Königlichen Dekrets 1112/2018 gemäß Artikel 3 Absatz 4 ausgenommen.Inhalte, die von den Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würden, fallen nicht darunter.
Bei einem Antrag auf barrierefreie Informationen müssen die Fakten, Gründe und der Antrag selbst klar dargelegt werden, um zu belegen, dass es sich um einen berechtigten und angemessenen Antrag handelt.